Kategorie: Veranstaltungen
Anleger, die über einen sog. Gesellschaftstreuhänder an einem geschlossenen GbR- oder OHG-Fonds beteiligt sind, dürfen hoffen: Das OLG München ist in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass derart beteiligte Anleger gegenüber der endfinanzierenden Bank nicht haften.
Der AAA informiert auf bundesweiten Veranstaltungen umfassend über die Fonds, auf die dies zutrifft, und die sich daraus ergebenden Folgen. Die Einladung können Sie hier herunter laden.
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