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Mit Schreiben vom 19. Juli 2010 teilte die LHI Fondsverwaltung GmbH den Ablegern der KALEDO Productions GmbH & Co. KG mit, dass am 27. Mai 2010 geänderte Grundlagenbescheide für die Jahre 2003-2006 vom Betriebsfinanzamt Starnberg eingegangen sind. Mit Schreiben vom 23. Juni 2010 wurde durch die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg (FGS) Einspruch eingelegt.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass "aufgrund jüngerer Erfahrungen aktuell eine gewisse Bewegung innerhalb der Finanzverwaltung erkennbar ist". Was meint die LHI damit?
Im Schreiben an die Anleger der KALEDO III KG wird mitgeteilt, dass "die anderen Medienfondsgesellschaften - und somit auch KALEDO - den Weg einer rechtlichen Auseinadersetzung fortsetzen müssen." Wie geht es weiter?
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