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Kategorie: AAA Themen-Radar
Neue Entscheidung des BGH: Wer eine Mietprognose abgibt und behauptet, sie gründe auf Erfahrungswerten der Vergangenheit, der haftet, wenn er diese Vorerfahrung gar nicht hatte.
Links:
www.aktionsbund.de/app/themes/blog/initiator-haftet-fuer-mietprognose-338
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