Die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel, Berlin, mit der wir seit 2004 erfolgreich zusammenarbeiten, wurde 2001 gegründet. Ihr Team besteht aus 18 qualifizierten Anwälten im Alter zwischen 28 und 44 Jahren und 17 weiteren nichtanwaltlichen Mitarbeitern. Schwerpunktmäßig befasst sich die Kanzlei mit Kapitalanlagen und mit Immobilien. Während ein Zweig der Kanzlei besondere Expertise auf dem Gebiet geschlossener Fonds besitzt, befasst sich der andere Zweig mit dem Bauen als solchem. Getragen werden die Dezernate durch Spezialisten in den Bereichen Kapitalanlagerecht (insbesondere geschlossene Fonds), Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Mietrecht.
Im Zusammenhang mit den Fonds der Bankgesellschaft und ihren rd. 70.000 Anlegern haben wir erstmals kooperiert, nachdem sich herausstellte, dass nur der juristische oder nur der wirtschaftliche Ansatz allein der Komplexität der Probleme nicht gerecht werden würde. Auf umfangreiche Recherchen, in denen wir den Zeichnern bis dahin nicht zugängliche Informationen erschlossen haben, folgte deren Auswertung in wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht parallel. Dabei ergänzten sich das Wissen im konzeptionellen Bereich geschlossener Fonds mit der anwaltlichen Erfahrung hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. In dieser Kooperation, die wir auch vertraglich vereinbart haben, vertreten und beraten wir rd. 7.000 Anleger der Fonds der Bankgesellschaft und damit die größte Einzelgruppe.
Zwischenzeitlich haben wir die Erfahrung machen können, dass auch in der prozessualen Auseinandersetzung der Anleger mit den Initiatoren unsere interdisziplinäre Kooperation zu weit besseren Erfolgen führt, als sie von anderen erzielt werden können, die sich auf ein Fachgebiet beschränken.
Dies gilt nicht nur für die inhaltliche Arbeit, es gilt auch für die Logistik. Gemeinsam haben wir zum Ende des Jahres 2004, das als Verjährungszeitpunkt aufgrund einer Gesetzesänderung ein relevantes Datum darstellte, für rd. 8.000 Anleger von insgesamt mehr als 20 Fonds Klagen vorbereitet und fristgerecht eingereicht. Die Fähigkeit, ein derartiges Volumen im Hinblick auf umfassende Fachlichkeit, Kundenbetreuung, Datenverarbeitung und Ablauforganisation zu bewältigen, gehört zu den Stärken unserer Kooperation.
Aufbauend auf diesen Erfahrungen haben wir unsere Kooperation auch auf andere Fondsgruppen erstreckt, insbesondere auf den hochproblematischen Bereich der Medienfonds (insbesondere Cinerenta-Fonds, VIP-Fonds, KGAL-Fonds), in dem wir vorher unabhängig von einander tätig waren. Während beide Unternehmen an der Hintergrundrecherche beteiligt sind, übernimmt die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel die juristische Aufbereitung und die Vertretung gegenüber Dritten, die Kondert & Mainka GmbH erarbeitet die wirtschaftlichen Aspekte und fungiert als Anlaufstelle für die Anlegerbetreuung.
Wie Churchill sagte, "Ich stehe nicht, wenn ich sitzen kann, und ich sitze nicht, wenn ich liegen kann", so vertreten wir die Auffassung, nicht zu klagen, wenn eine außergerichtliche Auseinandersetzung möglich ist, und nicht zu streiten, wenn eine für alle Beteiligten tragbare Lösung einvernehmlich gefunden werden kann. Dabei achten wir ausschließlich auf den wirtschaftlichen Erfolg der von uns vertretenen Anleger. Es nutzt den Anlegern nichts, in der Sache Recht, im Ergebnis aber keinen Schadenersatz zu bekommen. Wir wollen uns an unseren Erfolgen messen lassen und übernehmen daher die Betreuung nur in den Fällen, in denen wir ausreichende Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg für die Anleger sehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die besonders enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Anlegern und den aus dem Gesellschafterkreis gewählten Anlegerbeiräten, die eine weitere wesentliche Perspektive eröffnet.