Die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungsstrategien für „Fonds in der Krise“

Die negative Entwicklung zahlreicher Fonds kann verschiedene Gründe haben, die in den unterschiedlichen Fällen individuell gewichtet werden müssen: negative Marktentwicklung, überhöhte Einstiegspreise, überhöhter Fremdfinanzierungsanteil, Ausfall der Initiatoren, Vermögensverfall von Mitgesellschaftern, in einzelnen Fällen auch Betrug.

Unabhängig von den Gründen bedeutet die wirtschaftliche Krise eines Fonds für die Anleger jedoch immer eine Bedrohung der eigenen finanziellen Situation bis hin zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Diese grundsätzliche Problematik nehmen wir ernst. Betreuung heißt hier nicht nur, praktisch umsetzbare Lösungen zu entwickeln, sondern auch Verständnis für die Menschen zu zeigen, um deren Probleme es geht. Auch dies ist unser Anliegen.

 

Wenn wir einen "Fonds in der Krise" übernehmen, überprüfen wir zunächst anhand der uns überlassenen Unterlagen die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach dieser Erstanalyse empfehlen wir ggf. die Einschaltung eines steuerlichen und/oder rechtlichen Beraters, der mit der im Einzelfall relevanten Materie besonders erfahren ist. Bei der Auswahl der Berater achten wir auch auf deren Unabhängigkeit von den Initiatoren der Fonds. Die Entscheidung für die Hinzuziehung eines weiteren Beraters stimmen wir mit den Beiräten der Fonds oder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ab, wir treffen diese Entscheidung jedoch auch selbst, wenn Gefahr im Verzug ist.

 

Im nächsten Schritt analysieren wir den aktuellen Finanzierungsaufbau, die langfristig realistischen Einnahmen und Ausgaben und erarbeiten ein neues Finanzierungskonzept, das eine nachhaltige Sanierung des Fonds ermöglicht. Unter nachhaltiger Sanierung verstehen wir dabei das Erreichen einer Finanzierungsstruktur, bei der keine laufenden Zuzahlungen der Fondsgesellschafter in der Zukunft erforderlich werden.

 

In Abhängigkeit von der Gesamtsituation des jeweiligen Fonds suchen wir allein oder gemeinsam mit den rechtlichen und steuerlichen Beratern das Gespräch mit den finanzierenden Banken. Dabei nutzen wir alle Möglichkeiten der Argumentation, die auf der Basis der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung bestehen.

 

Wir suchen die Kooperation, nicht die Konfrontation. Unser Ziel bleibt stets, einen möglichst kurzfristig umsetzbaren und möglichst risikoarmen Weg aus der Krise zu finden.

 

Wird mit den finanzierenden Banken ein Sanierungskonzept verabschiedet, stellen wir dieses Konzept im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vor, so dass jeder Gesellschafter entscheiden kann und muss, ob er die Umsetzung des von uns vorgeschlagenen Konzeptes mittragen will. Wir verstehen uns dabei als Wegbereiter, die Entscheidung bleibt stets den Gesellschaftern überlassen. Lässt sich tatsächlich kein Sanierungskonzept finden, das von einer ausreichenden Anzahl der Beteiligten mitgetragen wird, sind wir dabei behilflich, individuelle Lösungen zu suchen bzw. die Chancen und Risiken eines Rechtsstreits zu klären. Hierbei vertreten wir jedoch ausnahmslos die Interessen der Gesellschaft insgesamt, nicht die eines einzelnen Gesellschafters, der sich möglicherweise gegen die Gesellschaft wendet.

 

Wir sind davon überzeugt, dass in einer Gemeinschaft mehr erreicht werden kann, als dies jedem Einzelnen möglich ist. Daher bemühen wir uns darum, auch in der Krise die Gesellschafter in Verbundenheit zu halten. Sollten wir im Einzelfall zweifeln, ob unser Wissen zur Betreuung ausreicht, scheuen wir uns nicht, die Hinzuziehung eines weiteren Experten zu empfehlen und zu vermitteln.